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Wie kann ich eine neue Steuer-Identifikationsnummer beantragen?

Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) wurde im Juli 2007 eingeführt und ersetzt in vollem Umfang die frühere Steuernummer und eTin. Einmal zugeteilte behält Identifikationsnummer von Geburt an ihre Gültigkeit und somit auch nicht geändert werden kann. Es ist also NICHT möglich eine NEUE Identifikationsnummer zu beantragen. Aus diesem Grund erklärt diese Anleitung nur, wie man diese herausfinden kann. Wichtig: Die Steuer-Identifikationsnummer bezieht sich nur auf die Einkommenssteuer und ist nicht zu verwechseln mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Zeitaufwand: Nach eigenen Angben: "Bei der Mitteilung der IdNr kommt es derzeit zu zeitlichen Verzögerungen, da zahlreiche Anfragen eingehen."
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Merke: Die Angabe der IdNr ist keine Voraussetzung für die Abgabe einer Steuererklärung!
Merke: Die Angabe der IdNr ist keine Voraussetzung für die Abgabe einer Steuererklärung!
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Hat man das Schreiben mit der Zuteilung der Identifikationsnummer verlegt oder noch gar nicht erhalten, gibt es eine einfache Möglichkeiten, um an diese Nummer zu gelangen:
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Am einfachsten ist es auf einem der folgenden Dokumente nachzusehen: Einkommensteuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung oder Lohnsteuerkarte, die sich beim Arbeitgeber befindet.
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Falls nicht vorhanden, kann man unter folgendem Link kann man direkt ein Online-Formular zur Mitteilung der Steueridentifikationsnummer ausfüllen: www.steuerliches-info-center.de
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Alternativ kann man sich auch an seine zuständige Meldebehörde wenden.
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In jedem Fall gilt, dass die Mitteilung der Identifikationsnummer aus Datenschutzgründen weder telefonisch noch per E-Mail erfolgen kann, sondern ausschließlich schriftlich mitgeteilt wird.
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Für mehr Infos: www.steuerliches-info-center.de

Zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) hier klicken: www.bzst.de
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Einen Antrag zur Erteilung einer Steuernummer stellen Sie mit dem sogenannten "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Dieser Fragebogen ist ein amtliches Formular, welches Sie auf den Finanzämtern direkt in Papierform oder als Download über die Internetportale der Finanzbehörden erhalten. Sie müssen zwischen mehreren Fragebögen unterscheiden, je nachdem aus welchem Grund Sie eine Steuernummer beantragen wollen. So gibt es unterschiedliche Fragebögen für die Gründung einer GmbH oder zur Gründung einer GbR oder bei Gründung einer Einzelfirma, usw.. Haben Sie den Fragebogen, kommt die Hauptaufgabe: das Ausfüllen des Bogens. Hilfe hierbei bieten Steuerberater und Existenzgründungsberater. Ausfüllhinweise sind bei den Formularen in Papierform und bei den Onlineformularen enthalten. Je nachdem welchen Fragebogen Sie ausfüllen müssen, sind unterschiedliche Fragen zu beantworten. Generell ist der Aufbau jedoch so: Auf Seite 1 und 2 der Bögen werden allgemeine Personalien abgefragt (Name der Firma, Sitz der Firma, Rechtsform usw.). Auf den Seiten 3 und 4 werden steuerliche Angaben gefordert. Sie müssen hier insbesondere für Zwecke von Steuervorauszahlungen geschätzte Einkünfte angeben und dem Finanzamt angeben ob Sie Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen Ausweisen. Ganz wichtig: Auf Seite 4 muss noch unterschrieben werden. Ist der Fragebogen ausgefüllt, schicken Sie ihn an das Finanzamt. Sie bekommen Ihre Steuernummer dann schriftlich mitgeteilt.
Letztes Update: 17.11.2011
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Nutzen Sie den Online Kreditkartenvergleich unter http://www.direktbankvergleich.de/direktbanken_konto-karte_kreditkarte_vergleich.html?rid=gsAUS000204&gclid=CMugipCFwKkCFcJk7AodfiE3GQ. In einer übersichtlichen Aufstellung finden Sie detaillierte Auskünfte über verschiedene, renommierte Kreditinstitute, inklusive Auszeichnungen und Spitzenreitermarkierung. Zusätzlich erhalten Sie Informationen über zu entrichtende Jahresgebühren und Zusatzleistungen sowie eine Liste mit den in Europa zur Verfügung stehenden kostenlosen Automaten. Per Klick gelangen Sie auf die Anbieter-Hompage, wo Sie sich weitere Details nachlesen können oder per Email und Chat Ihre Fragen beantworten lassen können. Weitere Internetseiten mit interessanten Kreditkartenvergleichen sind http://www.kreditkarten-1a.de/Kreditkarten-beantragen/online.html und http://www.kreditkartenvergleich.org/. Auch hier werden die drei besten Anbieter sowie der Sieger besonders hervorgehoben. So können Sie sich schnell über alle Vor- und Nachteile informieren sowie Verbraucherschutzmitteilungen und Kundenkommentare nachlesen. Selbstverständlich können auf Anträge auf Kreditkartenausstellung direkt online ausgefüllt und abgesandt werden. Sie erhalten ein Bestätigungsschreiben mit Post-Identformular zugesandt, welches Sie bei einem Postamt unter Vorlage Ihres Ausweises gegenzeichnen und zurücksenden müssen. Normalerweise werden die auf diese Weise beantragten Kreditkarten in drei bis fünf Arbeitstagen zugesandt.
Letztes Update: 17.11.2011
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Seit 2007 existiert die sogenannte dauerhafte Steuer-ID Nummer, die Sie ein Leben lang behalten. Bei Verlust melden Sie sich bitte sofort bei Ihrer zuständigen Finanzbehörde. Diese Nummer wird erforderlich, wenn Sie in Europa Geschäfte betreiben und hierfür Umsatzsteuer in Deutschland zahlen, damit Ihre Einkäufe aus dem Ausland steuerfrei bleiben. Beachten Sie, dass die Anfangsbuchstaben die Landesbuchstaben sind, so z.B. DE für Deutschland. Bereits bei Unternehmensgründung können Sie den entsprechenden Fragebogen bezüglich einer steuerlichen Erfassung ausfüllen; die ID Nummer wird Ihnen dann automatisch zugeteilt. Online kann der entsprechende Antrag unter http://www.bzst.de/003menuelinks/005ustidnr/514aFAQVergabeUStIdNr/index.htmlgestellt werden; die Nummer erhält man per Post zugesandt. Ersatzweise kann das Antragsformular ebenfalls bei https://www.formulare-bfinv.de heruntergeladen werden. Angegeben müssen bei Beantragung das für das Unternehmen zuständige Finanzamt und die Rechtsform bzw. die vollständigen Inhaberdaten bei Einzelunternehmen. Falls Sie einen schriftlichen Antrag bevorzugen, können Sie diesen an das BZSt in 66738 Saarlouis richten.
Letztes Update: 17.11.2011
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Arbeitnehmer müssen jährlich ab September ihre Lohnsteuerkarte beim Ordnungsamt abholen oder bekommen die Steuerkarte von dort zugesandt. Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer erhält man die Karte jedes Jahr automatisch zugesandt. Um eine Lohnsteuerkarte zu beantragen, müssen Sie beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Ordnungsamt (Einwohnermeldeamt/Bürgeramt) oder Finanzamt vorsprechen. Deutschen Staatsbürgern ist eine Beantragung online erlaubt. Bei ausländischen Staatsbürgern ist Passvorlage und persönliches Erscheinen vorgeschrieben. Eheschließung, Geburt und andere Änderungen der Situation führen zu einer Neubeantragung der Lohnsteuerkarte, welche beim Ordnungsamt vorgenommen werden kann. Beim Finanzamt müssen lediglich Steuerklassenwechsel und erhöhte Freibeträge eingetragen werden, z.B. durch Heirat oder Kindererziehung. Normalerweise werden ledige, geschiedene, getrennt lebende und verwitwete Personen in Steuerklasse I gruppiert, Alleinerziehende in Steuerklasse II. In Steuerklasse III kommt eine verheiratete Person, deren Partner in Klasse IV ist und ebenfalls arbeitet. Sie sind übrigens verpflichtet, bei Erhalt die Richtigkeit aller Angaben sofort zu prüfen, denn nur die Behörde darf Korrekturen vornehmen! Bei Lohnsteuerhilfevereinen können Sie kostenlose Hilfe oder Beratung holen, selbstverständlich auch zur Steuererklärung.
Letztes Update: 17.11.2011
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Ihre Steuernummer müssen Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt beantragen. Unter dem Link http://www.banktip.de/UserFiles/File/vorlagen/Antrag_Steuernummer.pdf wird ein Antrag auf die Ausstellung einer Steuernummer angeboten. Geben Sie im Anschriftenfeld die Adresse des für Sie zuständigen Wohnsitz-Finanzamtes an, setzen Sie Ihren Namen, Geburtsdatum und Wohnort sowie Jahreszahl und Finanzamtsbezirk ein. Versehen Sie das Originalschreiben mit Ihrer Unterschrift und senden es an das zuständige Finanzamt an oder überbringen Sie es persönlich. Behalten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen. Fachliche Beratung erhalten Sie meist kostenlosen bei Steuervereinen und natürlich beim Finanzamt selbst. Vereinbaren Sie am besten telefonisch einen Termin.
Letztes Update: 17.11.2011
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Heutzutage papierlos! Seit 2011 gibt es keine Lohnsteuerkarte mehr. Da das elektronische Lohnsteuerverfahren eingeführt wurde, muss keine Lohnsteuerkarte mehr beantragt werden. Für die Beantragung dieser neuen, vereinfachten Lohnsteuerkarte ist nun nicht mehr das Bürgeramt (Gemeindeverwaltung), sondern die Finanzverwaltung zuständig. Seit 2011 werden alle Löhne, Lohnabgaben und Steuern von den Arbeitgebern direkt papierlos dem Finanzamt mitgeteilt, was Zeit und Arbeit spart. Auch Änderungen werden nun direkt vom Finanzamt vorgenommen. Die neuen elektronischen Lohnsteuer Abzugs-Merkmale (ELStAM) können elektronisch aufgerufen und im Folgejahr übernommen werden. Bei erstmaliger Ausstellung stellt Ihr Wohnsitzfinanzamt lediglich eine Ersatzbescheinigung aus. Am einfachsten laden Sie das entsprechende Formular bei der Seite der Stadt Hamburg http://www.hamburg.de/nav-steuern-2011/2588954/ermaessigung2011.html herunter.
Letztes Update: 17.11.2011
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Kleingedrucktes genau lesen! Inhaber benötigen nicht für jedes Handy eine Flatrate. Viele Anbieter vermarkten lediglich eine Flatrate für das eigene Netz und werben neue Kunden. Fremde Mobilnetze sind nach wie vor teuer; schauen Sie sich vor allen die Freibereiche und die Fallstricke stricken an, damit Sie nicht von einer hohen Rechnung überrascht werden. Übrigens: Eine Flatrate funktioniert nicht automatisch für alle Netze. Achten Sie auf das Kleingedruckte! Das online Beantragen einer Flatrate ist extrem einfach. Vergleichen Sie zuerst die erheblichen Unterschiede bei den Tarifen und das Angebotsspektrum. Schauen Sie hierzu bei http://www.webwiki.de/www.handytarif-flatrate.de vorbei. Sie bekommen einen Überblick über Prepaid Flatrates, Studenten oder Ausland Flatrates sowie Kombi Flatrates und Tarife für alle Netze. Die Internetseite http://www.webwiki.de/www.dsl--flatrate.de zeigt Ihnen Dutzende von Anbietern mit exakten Tarifen und Paketvergünstigungen. http://www.dsl--flatrate.de/dsl_provider.html macht es Ihnen besonders einfach: Ein direkter Link für zu den Anbietern, zu deren Produkten und zum Bestellformular. Einfacher geht es nicht!.
Letztes Update: 17.11.2011
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Hinweis: Bitte komplett lesen!